Letztens vormittags am Telefon am Nachbar-Counter:
Kunde: Ich habe ja gestern bei Ihnen Türkei gebucht. Würden Sie bitte den Namen meiner Mitreisenden ändern auf die vom letzten Jahr?
Kollege: Können Sie mir nicht den Namen nennen?
Kunde: Sie haben doch den Namen!
Kollege: Ist es [asiatischer Name]?
Kunde: Ja.
Kollege: Welche Nationalität hat sie?
Kunde: Ähm... Thai?
Kollege: Wissen Sie mit den Einreisebestimmungen für die Türkei Bescheid, wenn Ihre Begleitung einen thailändischen Pass hat?
Kunde: Wieso?
Kollege: Finden Sie raus, was für einen Pass sie hat, dann kommen Sie damit vorbei, okay?
Am Nachmittag kommt der Kunde rein mit besagter Asiatin. Sie legt eine Aufenthaltsgenehmigung vor.
Kollege: Damit können Sie aber nicht in die Türkei einreisen.
Dame legt Reisepass vor: Sie stammt aus Myanmar!
Kunde: Ist das so ein Unterschied? Ist doch egal woher sie kommt. Sie bekommt doch bestimmt so eine Einreisekarte im Flugzeug.
Kollege: Ganz so einfach ist es nicht. Laut Einreisebestimmungen der Türkei benötigt sie ein Visum. Hier, rufen Sie mal dort an [reicht ihnen Nummer der türkischen Botschaft].
Ob der Kunde nun doch mit der ursprünglich gebuchten Dame (zumindest deren Name zumindest Deutsch klingt) reist?
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